Workshop für Tuba (und Euphonium)

16. bis 18. August 2024
Landesmusikakademie Sachsen

Der Kurs richtet sich an alle Musiker/-innen im Fach Tuba, Bariton und Euphonium aus Blaskapellen, Ensembles, Musikvereinen, Posaunenchören oder Sinfonieorchestern. Die Grundthematik ist u.a. die Verbesserung eigener bläserischer Fähigkeiten und die Lösung elementarer Probleme, bezogen auf Klang, Tonsubstanz, Ansatz und Ausdauer.

      Arbeitsinhalte
      • Atmung, Ansatz, Methodik
      • Konditions- und Einblastraining
      • Kammermusik & Ensemblespiel
      • Sololiteratur und Etüden
      • Schul- und Unterrichtswerke
      • Interpretation und Solotraining
      • Vorbereitung eines gemeinsamen Abschlusskonzertes
      Zeitplan
      • 31. Mai Anmeldeschluss
      • 5. Juni Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter
      • 16. August
        bis 17:00 Uhr individuelle Anreise
        18:00 Uhr gemeinsames Abendessen, anschließend Probe
      • 17. August Workshop lt. Tagesplan
      • 18. August         
        Abschlussprobe nach dem Frühstück
        anschließend individuelle Abfahrt nach Dresden (mit Lunchpaket)
        16:30 Uhr Abschlusskonzert auf dem Theaterplatz im Rahmen des Stadtfestes Dresden
      Kosten

      Anmeldegebühr 20 Euro (fällig nach erfolgter Teilnahmebestätigung)
      Darüber hinaus entstehen den Teilnehmenden für die Teilnahme am Workshop, für die Übernachtung in der vom Veranstalter gestellten Unterkunft im Mehrbettzimmer sowie für Vollverpflegung keine Kosten.

      Organisation

      Ansprechpartnerin: Christina Schimmer
      (0351) 810 42 52
      schimmer@saechsischer-musikrat.de

      Das Dozententeam

      Jörg-Michael Schlegel

      (Sächsische Posaunenmission)

      Constantin Hartwig

      (Staatskapelle Dresden)

      Robert Schulz

      (Gewandhausorchester Leipzig)

      Clément Goy

      (Sächsische Bläserphilharmonie)

      Teilnahmebedingungen für die Teilnahme Workshop für Tuba (und Euphonium) 2024

      Der Workshop » Workshop für Tuba (und Euphonium)« des Sächsischen Musikrates (nachfolgend Veranstalter genannt) richtet sich an Tubistinnen und Tubisten aus den Blasorchestern Sachsens ab 14 Jahren (nachfolgend Teilnehmer genannt) mit Vorkenntnissen. Die Teilnehmerzahl ist auf 49 begrenzt. Die Auswahl behält sich der Veranstalter auf Empfehlung des Dozententeams vor.

      1. Anmeldung
      Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular auf der Projektseite. Anmeldeschluss ist am 31.05.2024. Mit der Teilnahmebestätigung, die bis zum 05.06.2024 durch den Veranstalter erfolgt, ist die Teilnahme verbindlich. Die Teilnahme von Minderjährigen erfordert darüber hinaus noch zwingend eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die u.a. die Übertragung der Aufsichtspflicht und weitere für die Teilnahme erforderliche Aspekte regelt. Diese Erklärung ist bis zum 10.06.2024 online auszufüllen und muss ausgedruckt sowie mit Originalunterschriften der Erziehungsberechtigten bei Anreise in der Landesmusikakademie abgegeben werden. Ohne Vorliegen der ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung ist die Teilnahme der/des betreffenden Minderjährigen nicht möglich.

      2. Leistungen

      • Der Veranstalter bietet einen Workshop mit Einzel- und Gruppenunterricht.
      • Unterkunft und Vollverpflegung erfolgen in der, der Landesmusikakademie angrenzenden, Europäischen Jugendherberge Schloss Colditz in Mehrbettzimmern (3–6 Betten, Zimmer mit Du/WC) – Bettwäsche ist vorhanden, Handtücher sind bitte mitbringen. Der Veranstalter stellt auf Nachfrage eine Liste von möglichen Privatunterkünften zur Verfügung. Die Kosten für die Unterbringung in einer Privatunterkunft trägt der Teilnehmer.

      3. Teilnehmerbeitrag
      Für die Teilnahme am Workshop ist durch den Teilnehmer eine Anmeldegebühr in Höhe von 20 Euro zu entrichten. Diese wird nach Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter fällig. Darüber hinaus entstehen dem Teilnehmer für die Teilnahme am Workshop, für die Übernachtung in der vom Veranstalter gestellten Unterkunft im Mehrbettzimmer sowie für Vollverpflegung keine Kosten.

      4. An- und Abreise
      Die An- und Abreise erfolgt individuell und auf Kosten des Teilnehmer. Der Veranstalter bietet Hilfestellung bei der Organisation von Fahrgemeinschaften.

      5. Teilnahme
      Die Teilnahme am Workshop erfordert eine Anwesenheitspflicht des Teilnehmers entsprechend des durch den Veranstalter festgelegten Zeitplans. Die Teilnehmer werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. Verstößt ein Teilnehmer gegen das Jugendschutzgesetz, die Hausordnung oder die Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen Vertreter (Projektleitung, Dozenten) kann der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Workshop ausgeschlossen werden.

      6. Versicherung
      Die Teilnehmer sind während des Workshops nicht zusätzlich durch den Veranstalter kranken-, unfall- oder haftpflichtversichert. Ebenso besteht keine Instrumentenversicherung für die Musikinstrumente der Teilnehmenden. (Ausnahme Instrumente aus dem Instrumentenfonds des SMR) Eine Haftung des Veranstalters für Geld und Wertsachen des Teilnehmers, die in Wohn- und Unterrichtsräumen aufbewahrt werden, ist ausgeschlossen.

      7. Medien
      Der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigter erklärt gemäß nachfolgender Datenschutzerklärung sein Einverständnis zu Aufzeichnungen von Ton und Bild sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem Workshop gemacht werden. Er überträgt hieraus entstehende Rechte hiermit auf den Veranstalter.